Stand: März 2026
Für Verträge über Beherbergungsleistungen (Buchung von Unterkünften) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag einen bestimmten Zeitraum für die Erbringung der Dienstleistung vorsieht.
Da unsere Buchungen stets einen konkreten Anreise- und Abreisetermin beinhalten, ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ausgeschlossen.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Diese Ausnahme gilt für alle Buchungen von Monteurunterkünften bei der Engel Immobilien eGbR.
Engel Immobilien eGbR
Hauptstraße
88319 Aitrach
Deutschland
E-Mail: engel.immobilien.gbr@gmx.de